Dienstag, 22. Dezember 2020

Viele der Coronatoten sind also vermutlich nicht „an“ sondern „mit“ Corona gestorben. Sterblichkeit 2020: „Mild bis statistisch unauffällig“ Medien-Schreckens-Szenarien – und Realität!

Man sieht, dass der allgemeine Trend positiv ist, es einen Anstieg vor Corona in KW 8 vor dem Corona Frühling gab. Dann ist der Anstieg wegen Corona stärker geworden (KW14). Nach KW 16 ging die Differenz zurück usw. Es gab einen starken Anstieg ohne Corona in KW 30, dann wieder einen Abfall in KW 34, und dann wieder einen Anstieg an KW 42. Insgesamt sieht man keine großen Ausreißer. Das Jahr 2020 folgt dem allgemeinen Trend, dass der Anteil alter Menschen an Gestorbenen zunimmt.

Zusammenfassung

  • Die Sterbezahlen in Deutschland steigen seit 2006 von Jahr zu Jahr an.
  • Auf ein mildes Jahr (zuletzt 2019) folgt stets ein heftiges Jahr, entsprechend müssen die Krankenhäuser vorbereitet sein.
  • Jahr 2020 war auch im Frühjahr mild, wird also gegen Ende erwartungsgemäß umso schlimmer.
  • Die Gesamtübersterblichkeit bis KW 46 ist noch negativ.
  • Viele der Coronatoten sind aus statistischer Sicht nicht „an“ sondern „mit“ Corona gestorben.
  • Im Jahr 2020 sind prozentual mehr alte Menschen gestorben. Der Anteil alter Menschen an den Gesamttoten steigt jedoch bereits seit Jahren.

Obiger Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen anhand verfügbarer Daten erstellt. Die Folgerungen stammen allein aus den Daten und sind nicht anderweitig motiviert.

Ein Gastbeitrag von: Dr. A. Weber ist promovierter Physiker und arbeitet seit vielen Jahren als Data Scientist mit Schwerpunkt Zeitreihenanalyse und Forecasting in der Industrie.

Quelle: Mehr von diesem Beitrag lesen

Sonntag, 20. Dezember 2020

Nicht die Covid-19-Patienten würden das System zum Sprengen bringen

Nicht die Covid-19-Patienten würden das System zum Sprengen bringen, sondern die Fallpauschale. Das „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ führe unvermeidlich zu knappen Ressourcen. „Der seit vielen Jahren immer wieder zitierte Pflegenotstand fällt uns in Pandemiezeiten sprichwörtlich auf die Füße.“ Das Gesundheitssystem bedürfe grundlegender Reformen.

Es könne nicht sein, dass die permanent am Limit arbeitende 650-köpfige Belegschaft sich nun auch noch Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen müsse. Hier den gesamten Artikel lesen.


Abmahnung an Drosten_ein verdientes Weihnachtsgeschenk Technoide ...

Heute möchte ich mit Freude verkünden, dass Dr. Reiner Fuellmich, auch Fuel-Mich genannt ;-)) Christian Drosten abgemahnt hat. Ich habe mir gerne die Mühe gemacht, ihm dies als Hörbuch zur Verfügung zu stellen, nur, falls Drosten seinen Augen nicht traut... 😉 PS. "Musste" schnell gehen, Geschenk soll pünktlich ankommen. :-)) Abmahnung ... Weiterführende Links, hier klicken.

Sonntag, 13. Dezember 2020

Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung

 
Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit dem  Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grund hierfür ist das SARS-CoV-2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten. Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche „Epidemie“ vom Bundestag festgestellt wurde. Angesichts der enormen wirtschaftlichen, sozialen und medizinischen Tragweite des Lockdowns im Frühjahr 2020 halten wir daher schon die „Feststellung einer Epidemie von nationaler Bedeutung“ mangels wissenschaftlicher Begründung und Abwägung für verfassungswidrig. Die Behauptung einer „Epidemie“ ergibt sich jedenfalls nicht aus der Sterberate in Deutschland, die ausweislich der Sterbestatistik des statistischen Bundesamtes von Januar bis Mitte März 2020 vergleichbar war mit dem Jahr 2019, in den Wochen vom 16. Februar bis 15. März 2020 war die Sterberate sogar geringer. Es sind also nachweislich in den Wochen vor dem Lockdown nicht mehr Menschen gestorben als im Vorjahreszeitraum! Auch danach gab es keine Übersterblichkeit.

Dennoch werden die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland seit März 2020 durch die Corona-Verordnungen aller Bundesländer in ihren Grundrechten in beispielloser Weise beschränkt. Gestützt werden diese Maßnahmen auf §§ 28, 32 IfSG. Ein genauer Blick in dieses Gesetz und in die Medizingeschichte zeigt jedoch, dass das Infektionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für diese einschneidenden Beschränkungen der gesamten Bevölkerung bietet.

Die Pandemie der Panik - Propaganda ist Informationspolitik mit Emotion und Symbolik - So einfach geht Propaganda!

Wer erkennt ein Muster in der Vorgehensweise der sogenannten "Obrigkeit" bei folgenden Themen: Die Ablassbriefe im Mittelalter, de...